Weiterbildung in der Hausarztpraxis - Modellversuch "Praxisassistenz" des Kantons Bern
Update Juni 2011:
Der Modellversuch Praxisassistenz ist im fünten Jahr sehr erfolgreich unterwegs. Er wurde bis 2012 verlängert.
Lesen sie hier die Berichte des Regierungsrats zuhanden des Grossen Rats. Es besteht eine berechtigte Hoffnung, dass der Versuch verlängert wird um den Hausarztnachwuchs zu fördern. >link zum Haupbericht >link zum Schlussbericht
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat im Dezember 2007 einem 3jährigen Modellversuch „Weiterbildung in der Hausarztpraxis (Praxisassistenz)“ zugestimmt. Dieser Modellversuch ermöglicht die Durchführung von jährlich 6 kantonal mitfinanzierten Praxisassistenzen zu 6 Monaten (bei einer Anstellung von 100%).
Die Bedingungen für diesen Modellversuch wurden verdienstvollerweise vom Kollegium für Hausarztmedizin KHM mit dem Kanton Bern ausgehandelt. Im Verlauf dieses Versuchs oder spätestens in der Schlussevaluation wird sich zeigen, inwieweit diese Bedingungen realistisch sind oder angepasst werden müssen.
Zur Durchführung des Modellversuchs ist eine Aufsichtskommission (Board) konstituiert worden. Eine Subkommission zeichnet für die Prüfung der Gesuche verantwortlich, ist Auskunftsstelle bei Fragen und vermittelt bei allfälligen Problemen. Die Namensliste der Kommissionsmitglieder finden Sie am Ende des Artikels.
Die Weiterbildungsstellen in den Hausarztpraxen des Modellversuchs stehen primär nur den Assistenzärzten der Spital Nertz Bern AG offen. Als Lehrpraktiker können sich alle Inhaber einer Grundversorger-Praxis im Kanton Bern mit den FMH-Titeln Allgemeinmedizin, Innere Medizin und Pädiatrie melden, welche die Voraussetzungen des Kollegiums (KHM) für LehrpraktikerInnen erfüllen (Details im Manual).
Prinzipiell sind Praxisassistenzstellen zu 6 Monaten mit 100% Tätigkeit, sowie zu 12 Monaten mit 50% Tätigkeit möglich.
Die Finanzierung der Weiterbildungsstellen erfolgt nach folgendem Verteiler:
Die Lehrpraktiker tragen pro PraxisassistentIn und Monat ( bei 100% Anstellung) den Betrag von Fr. 2'000.— bei, der Kanton finanziert über die Spital Netz Bern AG die restlichen Besoldungskosten. Die Assistenzärzte erhalten den gleichen Brutto-Lohn wie im Spital.
Die Administration des Modellversuchs hat das Berner Institut für Hausarztmedizin der Universität Bern (BIHAM). Der Overhead wird gemeinsam vom Verein Berner Hausärzte und von der Aerztegesellschaft des Kantons Bern finanziert.
Wir hoffen auf ein grosses Interesse und auf ein gutes Gelingen!
Im Namen der Aufsichtskommission
Mireille Schaufelberger
Informationen
Sämtliche Unterlagen inklusive dem Bewerbungsformular zum Modellversuch „Praxisassistenz“ des Kantons Bern sind von der Aufsichtskommission in einem Manual zusammengestellt worden. Dieses Manual ist auf der FIHAM-Homepage www.biham.unibe.ch unter „Praxisassistenz“ einsehbar.
Auf Anfrage kann das Manual auch in schriftlicher Form beim
BIHAM-Sekretariat, Murtenstrasse 11, 3010 Bern, Tel 031 632 89 91 bestellt werden.
Interessierte LehrpraktikerInnen können sich auf dem BIHAM-Sekretariat melden.
Kontaktpersonen bei allfälligen Fragen sind:
Frau Dr. med. I. Taddei isa.taddei(at)vtxmail.ch
Herr Dr. med. S. Grunder stefan.grunder(at)spitalnetzbern.ch
Kantonale Lösungen

- Glarus Im Kanton Glarus können in den nächsten 5 Jahren 30 Monate Praxisassistenz realisiert werden.

- Mit Subventionen gegen den Hausarztmangel Kanton finanziert Ausbildungsplätze für angehende Hausärzte Der Kanton Zürich beteiligt sich an den Kosten, die bei der Weiterbildung von angehenden Hausärzten entstehen. In den nächsten drei Jahren gibt er dafür insgesamt 540 000 Franken aus.

- Kanton Schwyz schafft Praxisassistenzstellen Die Schwyzer Regierung will - in Koordination mit den andern Zentralschweizer Kantonen - Anreize für Hausarztpraxen schaffen. Zu diesem Zweck sollen Assistenzen junger Medizinerinnen und Medizinern in Hausarztpraxen finanziell unterstützt werden.

- Zusammenfassung pol. Vorstösse 2001 - 2005 Im Auftrag des BAG fasste Pia Tschannen alle Vorstösse zusammen, die in den Jahren 2001 bis 2005 zum Thema Hausarztmedizin und deren Förderung in den verschiedenen Kantonen eingereicht wurden. Tabellarische Übersicht.
Kanton Zürich
Reglement für die Praxisassistenz des Insituts für Hausarztmedizin
Kanton Aargau
Im Kanton Aargau sind für die Jahre 2008 und 2009 von Seiten des Kantons Fr. 1'000'000.- zur Förderung der Praxisassistenz in Grundversorgerpraxen bereitgestellt worden. Das zweijährige Pilotprojekt sieht ein jeweils sechsmonatiges Praktikum bei einem niedergelassenen Grundversorger während oder im Anschluss an eine reguläre Anstellung ein einem Spital vor. Das normale Arbeitsverhältnis über das Spital bleibt bestehen, die anfallenden Lohnkosten werden zu drei Vierteln vom Kanton und zu einem Viertel vom Grundversorger getragen. Die Koordination dieser Praxisassistenzen erfogt über den Aargauischen Ärzteverband (AAV). Informationen können über die Geschäftsstelle des AAV oder über den VSAO Sektion Aargau eingehot werden (aargau@vsao.ch)